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StVO Novelle ungültig?

Warum die neuen StVO-Regeln nun schon wieder außer Kraft gesetzt werden sollen

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Ende April sind die neuen StVO-Regeln in Kraft getreten und wir haben euch hier darüber informiert. Jetzt werden sie bereits wieder aufgehoben, da sie eigentlich niemals richtig gültig waren. Wir erklären dir, woran das liegt und worauf Autofahrende jetzt achten müssen.

Neue StVO-Regelungen teilweise ungültig

Ja, du hast richtig gelesen. Die erst vor wenigen Monaten in Kraft getretenen neuen Regeln und Bußgelder der StVO sind zum Teil vorerst aufgehoben. Das Ganze liegt an einem Formfehler in der Novelle, der die Änderungen ungültig macht. Das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes wurde in der Verordnung nicht eingehalten. Darin hätte nämlich die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote – also der entsprechende Grundgesetzartikel – angegeben sein müssen. Da diese in der Eingangsformel nicht genannt wurden, ist die StVO-Novelle nun teilweise ungültig und muss neu verhandelt werden. Das betrifft vor allem die neu eingeführten Bußgelder und Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. Fahrverbote.

Was heißt das für dich als Autofahrer*in?

Bis die neuen Regelungen erneut verhandelt werden und in Kraft treten, sollen die folgenden Vergehen vorerst ohne eine Fahrverbot geahndet werden:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 26-40 km/h außerorts
  • Nichtbilden einer Rettungsgasse trotz stockenden Verkehrs
  • Unbefugtes Befahren der Rettungsgasse
  • Gefährliches Abbiegen

Wer seit der Novelle für eines dieser Vergehen ein Fahrverbot erteilt bekommen hat, kann dieses wohl auch wieder aufheben lassen.

Wie geht es jetzt weiter?

Am 2. Juli fand eine Videokonferenz statt, in der sich Verkehrsminister Scheuer mit seinen Länder-Kolleg*innen über die Folgen beraten hat. Darin forderte er sie auf, ab sofort wieder den alten Bußgeldkatalog zu verwenden. Ob die neuen Regeln nun wirklich bundesweit ausgesetzt werden, ist jedoch noch offen, da die einzelnen Länder hier entscheiden müssen. Dafür wird es in den nächsten Tagen weitere Beratungen geben.

Im Gespräch ist jetzt eine erneute Novelle mit neuen Regeln, die teilweise aber weniger streng sein sollen, als in der vorangegangen Variante. Einer neuen Novelle muss allerdings erst wieder vom Bundesrat zugestimmt werden. Im Herbst dieses Jahres können wir wohl mit der Verkündung neuer Regeln rechnen.