Straßenbahnen werden grundsätzlich rechts überholt. Laut StVO dürfen sie links überholt werden, wenn die Schienen zu weit rechts liegen, als das man rechts überholen könnte oder auf Fahrbahnen für eine Richtung. Da Einbahnstraßen zu "Fahrbahnen für eine Richtung" zählen, darf hier links überholt werden.