Das obere Vekehrzeichen gibt an, dass es sich bei der Straße um einen "Gehweg" handelt. Der Weg ist also ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Das Zusatzschild erlaubt es sogenanntem Lieferverkehr jedoch, die Straße zu befahren. Wer z. B. einem der Geschäfte an dieser Straße etwas liefern muss, darf den Weg mit einem Fahrzeug benutzen, dabei muss jedoch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.