Dieses Verkehrszeichen zeichnet einen Gehweg aus. Er darf nur von Fußgängern genutzt werden. Fahrrad- und Mofa-Verkehr ist demnach verboten, es sei denn, es wird durch ein Zusatzzeichen erlaubt. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich, sondern um einen von der Straße abgetrennten, seperaten Weg für Fußgänger. Fußgänger dürfen nicht wie im verkehrsberuhigten Bereich die gesamte Breite der Straße nutzen.