Das gezeigte Verkehrszeichen ist ein Vorfahrtszeichen. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Vorfahrtsstraßen nicht geparkt werden. Halten ist nicht verboten, es sollte jedoch möglichst weit am Straßenrand (wenn möglich, auf dem Grünstreifen) gehalten werden. Ist ein Seitenstreifen vorhanden, darf hier geparkt werden.