Bei einer defekten Parkuhr darfst du mit einer Parkscheibe trotzdem parken, wenn du die Höchstparkdauer dabei nicht überschreitest. Wenn ein Verkehrszeichen die Nutzung einer Parkscheibe anordnet, musst du dich selbstverständlich daran halten. Im eingeschränkten Haltverbot darfst du auch mit Parkscheibe nicht parken.