Führerschein-Verlust sofort der Behörde melden
Nur mit vorläufigem Führerschein fahren
Neuer Führerschein nach ca. 4 Wochen
Führerschein-Verlust sofort der Behörde melden
Nur mit vorläufigem Führerschein fahren
Neuer Führerschein nach ca. 4 Wochen
Du hast dein Portmonee verloren oder es wurde dir geklaut? Du findest deinen Führerschein nicht mehr? Dann ist es wichtig, dass du das Fehlen des Führerscheins so schnell wie möglich meldest. Je nachdem, ob es sich um Verlust oder Diebstahl handelt, musst du jedoch unterschiedlich vorgehen. Wurde dein Führerschein gestohlen, musst du zunächst zur Polizei gehen, um Anzeige zu erstatten. Hast du deinen Führerschein nur verloren, gehst du zur Führerscheinstelle deines Wohnorts, um den Verlust zu melden und den Führerschein neu zu beantragen. Dort bekommst du auch einen vorläufigen Führerschein-Ersatz ausgestellt. Wenn du diesen nicht hast und dich dennoch hinters Steuer setzt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn du deinen Führerschein verloren hast, musst du schnellstmöglich zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Dort kannst du einen neuen Führerschein beantragen. Der Antrag kann nur bei der Führerscheinstelle deines Hauptwohnsitzes gestellt werden. Du musst selbst dort hingehen, da das Dokument eine persönliche Unterschrift benötigt. Für die Beantragung benötigst du folgende Unterlagen:
Wenn der Führerschein gestohlen wurde, musst du die Diebstahlsanzeige mit zur Führerscheinstelle nehmen, um den Verlust nachzuweisen. Wurde der Führerschein verloren, muss eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden, durch die man den Verlust bezeugt. Falls dein Führerschein nicht von der Behörde ausgestellt wurde, bei der du den Ersatzführerschein beantragst, kann es sein, dass du eine sogenannte Karteidatenabschrift benötigst.
Das ist besonders häufig dann der Fall, wenn der verlorene Führerschein kein EU-Führerschein war. Durch diese Abschrift wird deine Führerscheinstelle über den Umfang deiner Fahrerlaubnis informiert. Du erhältst sie von der Behörde, die deinen alten Führerschein ausgestellt hat.
Wenn du deinen verlorenen Führerschein neu beantragt hast, dauert es etwa 4 Wochen, bis du bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde deinen neuen Führerschein abholen kannst. Für die Abholung benötigst du einen gültigen Lichtbildausweis wie z. B. deinen Personalausweis oder Reisepass. Wenn du es nicht selbst zur Führerscheinstelle schaffst, kannst du jemandem eine Vollmacht ausstellen.
Damit demjenigen auch tatsächlich dein neuer Führerschein ausgehändigt werden darf, benötigt er nicht nur deine unterschriebene Vollmacht, sondern muss sich auch ausweisen können. Dafür muss einen gültiger Lichtbildausweis vorgezeigt werden können.
Du hast deinen rosa Führerschein vom Begleiteten Fahren verloren? Auch dann musst du den Verlust melden und einen neuen Führerschein beantragen. Das funktioniert genauso wie beim “normalen” Führerschein.
In Deutschland besteht für den Führerschein eine sogenannte Mitführpflicht. Das bedeutet, du darfst nicht fahren, wenn du deinen Führerschein nicht dabei hast. Andernfalls begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 10 € geahndet wird.
Du möchtest mit dem Fahren nicht warten, bis dein neuer Führerschein da ist? Dann kannst du dir einen vorläufigen Führerschein ausstellen oder dich zeitweilig von der Mitführpflicht befreien lassen. Beides ist jedoch nur innerhalb Deutschlands und nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Solltest du z. B. ins Ausland fahren müssen, kannst du gegen einen Kostenaufschlag einen Express-Führerschein bestellen. Dieser wird innerhalb von 48 Stunden gedruckt und dann an deine Behörde verschickt.
Ein Führerscheinverlust ist nicht nur ärgerlich: Beim Führerschein neu beantragen, müssen die Kosten, die entstehen, selbst übernommen werden. Ein neuer Führerschein kostet je nach Bundesland 24 € bis 85 €. Bei der Express-Variante müssen zusätzlich weitere 6 € bis 35 € bezahlt werden.
Die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins kostet noch einmal zusätzliche 5 € bis 25 €. Wer seinen Führerschein verloren hat, benötigt außerdem eine eidesstattliche Erklärung. Dadurch können weitere Kosten für den neuen Führerschein entstehen.
Wer im Urlaub seinen Führerschein verliert, weiß oft nicht, wie er sich verhalten soll. Es ist jedoch normalerweise nicht notwendig, die deutsche Botschaft oder ein Konsulat zu informieren. Wurde der Führerschein allerdings gestohlen, sollte die örtliche Polizei informiert werden. Wer nämlich eine Diebstahlsanzeige bei sich hat, kann bei einer Kontrolle Missverständnisse ausräumen und zum Teil auch Bußgelder vermeiden. Außerdem wird die Anzeige später bei der Beantragung des neuen Führerschein benötigt.
Deinen Ersatzführerschein kannst du erst beantragen, wenn du wieder in Deutschland bist. Wenn du jedoch ohne Führerschein und ohne Diebstahlsanzeige fährst und in eine Kontrolle gerätst, drohen dir Bußgelder wegen Nichtmitführens des Führerscheins. Wie hoch diese sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. Sobald du wieder in Deutschland bist, wendest du dich an die örtliche Führerscheinstelle und beantragst eine neuen Führerschein.
Du hast deinen Wohnsitz im Ausland, aber dennoch einen deutschen Führerschein? Keine Angst: Wenn du deinen Führerschein im Ausland verloren hast, musst du nicht extra nach Deutschland reisen, um einen neuen Führerschein ausgestellt zu bekommen. Wenn du in der EU oder in einem EWR-Mitgliedstaat wohnst, kannst du bei einem Führerscheinverlust einfach zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde deines aktuellen Wohnsitzes gehen. Dort kann dir ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Du benötigst hierfür jedoch eine Bescheinigung über den Umfang deiner deutschen Fahrerlaubnis. Dafür wendest du dich an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde, die deinen verlorenen Führerschein ursprünglich ausgestellt hatte.
Wenn du deinen Wohnsitz weder in einem EU- noch in einem EWR-Land hast, wendest du dich an eine beliebige Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland. Diese kann dir helfen, deinen Führerschein neu ausstellen zu lassen.
Auch wenn du deinen Führerschein nicht dabei hast, machst du dich nicht wegen “Fahren ohne Fahrerlaubnis” schuldig. Schließlich kannst du lediglich das Dokument nicht vorzeigen, deine Fahrerlaubnis erlischt dadurch nicht.
Wenn du deinen bei der Behörde als verloren gemeldeten Führerschein wieder gefunden hast, musst du deinen alten Führerschein schnellstmöglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Dafür musst du normalerweise keinen Termin vereinbaren, sondern kannst einfach dort vorbeigehen. Wenn du den alten Führerschein nicht abgibst, wirst du der Dokumentenfälschung verdächtigt und musst ein Bußgeld von 25 € bezahlen.
Ist dein Führerschein unbrauchbar geworden, weil du ihn z. B. mitgewaschen hast oder er durchgebrochen ist, musst du ebenfalls schnellstmöglich beim zuständigen Amt einen neuen beantragen. Die Bearbeitungsgebühr für deinen neuen Führerschein beträgt ca. 35 €. Nach 4 Wochen ist das neue Dokument in der Regel fertig und du kannst den Führerschein abholen.
Du benötigst folgende Unterlagen für den Antrag:
Wer seinen Führerschein verloren hat, muss den Verlust umgehend der Behörde melden. Um weiterhin fahren zu dürfen, muss ein vorläufiger Führerschein beantragt werden, bis ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann. Dies dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Je nach Bundesland kostet ein neuer Führerschein zwischen 24 € und 85 €. Bei der Express-Variante kommen ca. 6 € bis 35 € hinzu.
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