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Führerschein und Fahrerlaubnis: Diese Unterschiede musst du kennen!

Welche Führerscheinklassen gibt es?

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Um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, benötigst du eine Fahrerlaubnis der zuständigen Behörde. Je nach Fahrzeug variiert die dafür benötigte Prüfung. Daher gibt es verschiedene Führerscheinklassen. Damit du tatsächlich ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen darfst, benötigst du eine Zulassung für ein Fahrzeug. Voraussetzung dafür ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem bist du dazu verpflichtet, termingerecht an den Hauptuntersuchungen teilzunehmen, ansonsten erlischt die Zulassung deines Fahrzeugs.

Führerschein vs. Fahrerlaubnis Was ist der Unterschied zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis?

Foto Vorderansicht Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch sprechen wir meist nur vom Führerschein. Offiziell wird jedoch zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis unterschieden. Die Fahrerlaubnis ist die eigentliche behördliche Genehmigung, durch die du berechtigt bist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das diese Fahrerlaubnis nachweist. Ihn musst du beim Fahren immer bei dir haben und zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen.

 Wenn du in Deutschland deine Fahrerlaubnis erwirbst, gilt diese auch in allen anderen EU-Ländern. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt wird sie auch in den meisten Nicht-EU-Ländern akzeptiert. Erkundige dich dennoch vor einem Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland, über die dort geltenden Bestimmungen bezüglich der Gültigkeit. Eventuell benötigst du zusätzlich einen sogenannten internationalen Führerschein. Diesen kannst du bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes beantragen. Wenn du einen Auslandsbesuch planst, solltest du dich vorher ebenfalls über eventuell abweichende Verkehrsvorschriften informieren.

Foto Führerschein Rückansicht

Nicht für jedes Kraftfahrzeug benötigst du eine Fahrerlaubnis. Folgende Fahrzeuge dürfen ohne Führerscheinbesitz gefahren werden:

  • Krankenfahrstühle mit Elektromotor die bauartbestimmt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h erreichen und eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 500 Kilogramm haben.
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinenselbstfahrende ArbeitsmaschinenStapler und andere Flurförderzeuge, die bauartbestimmt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h haben.
  • Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Auch für Mofas und Personal Transporter (Segways) brauchst du keine Fahrerlaubnis. Du benötigst jedoch eine Prüfbescheinigung.

Das Wichtigste in Kürze:
Unterschied Führerschein und Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die eigentliche behördliche Genehmigung, durch die du berechtigt bist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das diese Fahrerlaubnis nachweist. Daher zählt das Fahren ohne Führerscheindokument auch nur als Ordnungswidrigkeit, während Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belangt wird.

Gut zu wissen!
Führerscheine sind seit dem 19.01.2013 nur noch 15 Jahre gültig. Daher musst du nach 15 Jahren (ähnlich wie bei deinem Personalausweis) ein neues Dokument beantragen. Dieses ist dann erneut für 15 Jahre gültig. Auch vor dem Stichtag ausgestellte Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig und müssen bis 2033 schrittweise umgetauscht werden.

Führerscheinklassen Welche Führerscheinklassen gibt es?

Führerscheinklassen werden offiziell eigentlich Fahrerlaubnisklassen genannt. Durch sie wird festgelegt, mit welcher Prüfung und der dadurch erteilten Fahrerlaubnis, welche Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen.

Klasse Fahrzeug Mindestalter Anmerkungen
AM Zweirädrige Kleinkrafträder Hubraum max. 50 cm3 (Verbrennungsmotor) Leistung max. 4 kW (Elektromotor) bbH max. 45 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzündung) Leistung max. 4 kW (Diesel-/Elektromotor) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzündung) Leistung max. 4 kW (Diesel-/Elektromotor) bbH max. 45 km/h Leermasse max. 350 kg 15*, 16 * Mindestalter: 15 Jahre für Teilnehmer des Modellversuchs in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt, ansonsten 16 Jahre
A1 Krafträder Hubraum max. 125 cm3 Leistung max. 11 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder Leistung max. 15 kW bbH über 45 km/h 16 Fahrerlaubnis eingeschlossen: AM
A2 Krafträder Leistung max. 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg 18 Fahrerlaubnis eingeschlossen: AM, A1 Keine Theorieprüfung notwendig bei mind. zweijährigem Vorbesitz von A1
A Krafträder Hubraum über 50 cm3 oder bbH über 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge Leistungen über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder Leistung über 15 kW bbH über 45 km/h 20, 21, 24* Fahrerlaubnis eingeschlossen: AM, A1, A2 Keine Theorieprüfung notwendig bei mind. zweijährigem Vorbesitz von A2 * Mindestalter: 20 Jahre bei mind. zweijährigem Vorbesitz von A2, 21 Jahre wenn nur “Trikes” gefahren werden, 24 Jahre beim Direkterwerb

bbH= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Klasse Fahrzeug Mindestalter Anmerkungen
B Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A) max. 3.500 kg zG max. 8 Personen zzgl. Fahrer Anhänger max. 750 kg zG über 750 kg zG, wenn die zG der Fahrzeugkombination bei max. 3.500 kg liegt 17, 18* Fahrerlaubnis eingeschlossen: AM, L *Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17), 18 Jahre beim Direkterwerb
B 96 Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger Anhänger über 750 kg zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg zG s. “B” Keine Prüfung, aber praktischer Unterricht erforderlich Erweiterung der Klasse B
BE Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger Anhänger über 750 kg zG, mit max. 3.500 kg zG s. “B” Vorbesitz: B Nur praktische Prüfung erforderlich
L Zugmaschinen max. 40 km/h bbH mit Anhänger zulässige Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen, Stapler u. andere Flurförderzeuge max. 25 km/h bbH auch mit Anhänger 16
T Zugmaschinen max. 60 km/h bbH für Fahrer unter 18 Jahren: max. 40 km/h bbH für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke auch mit Anhänger Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen max. 40 km/h bbH für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke auch mit Anhänger 16 Fahrerlaubnis eingeschlossen: AM, L

bbH= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

zG = zulässige Gesamtmasse

Klasse Fahrzeug Mindestalter Anmerkungen
C1 Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D) über 3.500 kg bis max. 7.500 kg zG max. 8 Personen zzgl. Fahrer mit Anhänger bis 750 kg zG 18 Vorbesitz: B
C1E Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger Anhänger über 3.500 kg zG Fahrzeugkombination mit max. 12.000 kg zG Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger Anhänger über 750 kg zG Fahrzeugkombination mit max. 12.000 kg zG 18 Vorbesitz: C1
C Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D) über 3.500 kg zG max. 8 Personen zzgl. Fahrer mit Anhänger bis 750 kg zG 18, 21* Vorbesitz: B Fahrerlaubnis eingeschlossen: C1 *Mindestalter: 18 Jahre bei Grundqualifikation BKF o. Ausbildung “Berufskraftfahrer”, “Fachkraft im Fahrbetrieb” o.ä., 21 Jahre bei Direkterwerb
CE Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger Anhänger über 750 kg zG s. “C” Vorbesitz: C Fahrerlaubnis eingeschlossen: BE, C1E, T, DE (nur bei Vorbesitz D)

zG = zulässige Gesamtmasse

Klasse Fahrzeug Mindestalter Anmerkungen
D1 Kraftomnibusse max. 16 Personen zzgl. Fahrer max. 8 Meter Länge mit Anhänger bis zu 750 kg zG 18, 21* Vorbesitz: B *Mindestalter: 18 Jahre bei Ausbildung “Berufskraftfahrer”, “Fachkraft im Fahrbetrieb” o.ä., 21 Jahre bei Direkterwerb
D1E Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger Anhänger über 750 kg zG s. "D1" Vorbesitz: D1 Fahrerlaubnis eingeschlossen: BE
D Kraftomnibusse mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer mit Anhänger bis zu 750 kg zG 18, 20, 21, 23, 24* Vorbesitz: B Fahrerlaubnis eingeschlossen: D1 *Mindestalter: 18 Jahre bei Ausbildung “Berufskraftfahrer”, “Fachkraft im Fahrbetrieb” o.ä. (Linienverkehr bis 50 km), 20 Jahre bei Ausbildung “Berufskraftfahrer”, “Fachkraft im Fahrbetrieb” o.ä., 21 Jahre mit Grundqualifikation BKF o. beschleunigte Grundqualifikation BKF (Linienverkehr bis 50 km), 23 Jahre mit beschleunigte Grundqualifikation BKF, 24 Jahre bei Direkterwerb
DE Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger Anhänger über 750 kg zG s. "D" Vorbesitz: D Fahrerlaubnis eingeschlossen: BE, D1E